Zertifizierte Restnutzungsdauergutachten für Wohn‑ & Gewerbe-Immobilien
Rechtssicher
Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17024, ö.b.u.v., HypZert/DIA) ausgestellt.
Wir liefern RND‑Gutachten (Restnutzungsdauer) gemäß ImmoWertV i. V. m. § 7 Abs. 4 EStG. zur rechtskonformen Anpassung der Afa
Deutschlandweit
Wir sind für Sie bundesweit tätig und legen großen Wert darauf Sie vor Ort und digital unterstützen zu können.
Geld-zurück-Garantie
Wir zeichnen uns durch eine sehr hohe Erfolgsquote aus. Daher bieten wir gerne eine Geld-zurück-Garantie an.
Warum überhaupt ein RND Gutachten?
In Deutschland dürfen Gebäude steuerlich nur sehr langsam abgeschrieben werden – unabhängig des Alters oder der Abnutzung:
Wohngebäude: meist 2 % AfA pro Jahr → rechnerische Nutzungsdauer 50 Jahre
Gewerbe/Offices: häufig 3 % AfA pro Jahr → 33 Jahre
Das Problem
Standardisierte Pauschalansätze bilden den tatsächlichen Erhaltungszustand eines Gebäudes nur unzureichend ab. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten bewertet die Immobilie dagegen individuell nach ihrem realen baulichen Zustand. Besonders bei älteren Gebäuden (z. B. aus den 1920er-, 1970er- oder 1980er-Jahren) liegt die tatsächliche Restlebensdauer häufig deutlich unter den pauschal angenommenen 40–50 Jahren.
In der Realität ist das Gebäude also weniger wert und hat eine kürzere Restnutzungsdauer.
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ABER steuerlich wird es trotzdem über 50 Jahre abgeschrieben (bei Wohngebäuden).
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Das entspricht einer Abschreibung von 2%, obwohl bei einer angepassten Restlebensdauer durchaus 5-7% abgeschrieben werden könnten.
Ein konkretes Rechenbeispiel
OHNE RND-Gutachten
Immobilie: Wert 1.000.000€
Hiervon entfallen 200.000€ auf das Grundstück
hiervon entfallen 800.000€ auf das Gebäude
Relevant ist der Gebäudewert, da nur dieser abgeschrieben werden kann.
Abschreibung (Afa) bei klassischer “Restnutzung” von 50 Jahren:
2% p.a. x 800.000€ = 16.000€
Um diesen Betrag sinkt die Steuerbemessungsgrundlage.
Bei einem Einkommenssteuersatz von 40% entspricht dies:
➜ 4.000€ Steuervorteil
MIT RND-Gutachten
Immobilie: Wert 1.000.000€
Hiervon entfallen 200.000€ auf das Grundstück
hiervon entfallen 800.000€ auf das Gebäude
Relevant ist der Gebäudewert, da nur dieser abgeschrieben werden kann.
Abschreibung (Afa) bei klassischer “Restnutzung” von 20 Jahren:
5% p.a. x 800.000€ = 40.000€
Um diesen Betrag sinkt die Steuerbemessungsgrundlage.
Bei einem Einkommenssteuersatz von 40% entspricht dies:
➜ 16.000€ Steuervorteil
Durch das Gutachten in diesem Beispiel liegen die JÄHRLICHEN Einsparungen bei 12.000€.
Kosten
Ersteinschätzung
Kostenlos
✅Einschätzung zur generellen Machbarkeit
✅Feedback innerhalb von 48 Stunden
✅Basierend auf Grundinformationen
Restnutzungsdauer‑Gutachten Einzelasset
Individuelle Preisgestaltung (Anfrage)
✅ Vor-Ort-Begehung Innen- und Außen (kein Aufschlag)
✅ Sachverständigengutachten nach DIN ISO / IEC 17024
✅Gutachten innerhalb von 14-20 Tagen
✅ Vollständige Dokumentation für Finanzamt & Steuerberater
✅ Indiv. Beratung zur Wirkung & Umsetzung des Gutachten
Restnutzungsdauer‑Gutachten Portfolio
Individuelle Preisgestaltung (Anfrage)
✅ Ab 4 MFH oder gemischten Wohn-/Gewerbeobjekten
✅ Mengenstaffel / Rahmenvertrag für reduzierte Stückpreise
✅ Optionales Portfolio-Reporting (Vergleich der AfA-Effekte, jährliche Liquiditätswirkung, Objekt-Ranking)
✅ Zentrale Projektsteuerung, ein Ansprechpartner, eine Datenübergabe
Für Portfolien erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt und attraktive Mengenrabatte enthält.
Vorgehensweise & Verfügbarkeit
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schnellcheck & Plausibilität Ihrer RND‑Chance basierend auf einigen Basisinformationen
1
Beauftragung & Datenupload
Bequemer Upload relevanter Informationen & Terminierung einer Vor-Ort Besichtigung
2
Besichtigung & Gutachten
Nach der Besichtigung wird das Gutachten nach DIN ISO/IEC 17024 erstellt
3
Begleitung nächster Schritte
Wir helfen bei der Bearbeitung nach Ausstellung des Gutachtens weiter
4
Mit unserem außerordentlichen Partnernetwerk sind wie für Sie bundesweit tätig.
FAQ
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Ein Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten) ermittelt, wie lange ein Gebäude realistisch noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei bewertet ein zertifizierter Sachverständiger den baulichen Zustand, Modernisierungen und technischen Verschleiß.
Ergebnis: eine realistische Restnutzungsdauer statt pauschaler 50- oder 33-Jahres-Abschreibung – und damit oft eine höhere AfA. -
Ein Gutachten lohnt sich besonders bei älteren Gebäuden, unsanierten Beständen oder Immobilien mit Investitionsstau – typischerweise Baujahre 1960–2000.
Je stärker der technische Verschleiß und je näher einzelne Bauteile am Ende ihrer Lebensdauer sind, desto eher kann die Restnutzungsdauer deutlich kürzer ausfallen – und Ihre Steuerlast sinkt. -
Weil die Anerkennungsquote beim Finanzamt nachweislich höher ist, wenn ein Sachverständiger das Gebäude persönlich in Augenschein nimmt.
Fotos oder „Online-Besichtigungen“ sind möglich, werden aber nicht von jedem Finanzamt akzeptiert. Daher empfehlen wir konsequent die Vor-Ort-Begehung, um eine saubere, belastbare Dokumentation zu gewährleisten. -
In der Regel reichen:
Grundbuchauszug / Kaufvertrag
Pläne oder Exposé
Informationen zu Modernisierungen (z. B. Dach, Fenster, Heizung, Bäder)
Fotos oder Bestandsunterlagen
Energieausweis (falls vorhanden)
Sie erhalten von uns eine einfache Checkliste und können alle Unterlagen digital hochladen.
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Wenn das Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nachweist, steigt die jährliche Abschreibung (AfA).
Beispiel: statt 2 % (50 Jahre) oft 3–4 % oder mehr.
Mehr AfA = geringere Steuerlast = höhere Liquidität jedes Jahr. -
Die verkürzte Restnutzungsdauer kann gemäß § 7 Abs. 4 EStG angesetzt werden.
Unsere Gutachten basieren auf ImmoWertV, der Ertragswert- und Sachwertrichtlinie (EW-RL / SW-RL) sowie den üblichen bautechnischen Lebensdauern relevanter Bauteile.
Sachverständige müssen neutral und qualifiziert sein – daher arbeiten wir ausschließlich mit DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern. -
Grundsätzlich ja – ein Finanzamt kann jedes Gutachten prüfen oder Rückfragen stellen.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass fachlich saubere, vor Ort erhobene und bauteilbezogen begründete RND-Gutachten mit neutralen, zertifizierten Sachverständigen sehr hohe Anerkennungsquoten haben.Um maximale Sicherheit zu bieten, geben wir eine Geld-zurück-Garantie, wenn
✅ uns alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen,
✅ eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt wurde
und das Finanzamt das Gutachten dennoch ohne fachliche Begründung ablehnt.In diesen Fällen erstatten wir das Gutachtenhonorar vollständig.
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Wenn eine Immobilie schon lange in Ihrem Eigentum ist und die AfA fast „ausgelaufen“ ist, kann ein RND-Gutachten trotzdem noch sinnvoll sein – unter bestimmten Voraussetzungen:
Wenn umfangreiche Modernisierungen durchgeführt wurden
Wurde das Gebäude technisch deutlich erneuert (Dach, Leitungen, Fenster, Fassade, Heizung, Sanitär etc.), kann sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer verlängern. In solchen Fällen kann ein Gutachten die Restnutzungsdauer neu feststellen, wodurch die AfA wieder aktiviert oder erhöht werden kann.
Kontaktieren Sie uns
Teilen Sie uns gerne mit, wie wir Sie unterstützen können und für welche(s) Asset(s) das Interesse an einem Gutachten besteht.
Wir melden uns innerhalb von 48h bei Ihnen!