Zertifizierte Restnutzungsdauergutachten für Wohn‑ & Gewerbe-Immobilien

Rechtssicher

Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17024, ö.b.u.v., HypZert/DIA) ausgestellt.

Wir liefern RND‑Gutachten (Restnutzungsdauer) gemäß ImmoWertV i. V. m. § 7 Abs. 4 EStG. zur rechtskonformen Anpassung der Afa

Deutschlandweit

Wir sind für Sie bundesweit tätig und legen großen Wert darauf Sie vor Ort und digital unterstützen zu können.

Geld-zurück-Garantie

Wir zeichnen uns durch eine sehr hohe Erfolgsquote aus. Daher bieten wir gerne eine Geld-zurück-Garantie an.

Warum überhaupt ein RND Gutachten?

In Deutschland dürfen Gebäude steuerlich nur sehr langsam abgeschrieben werden – unabhängig des Alters oder der Abnutzung:

  • Wohngebäude: meist 2 % AfA pro Jahr → rechnerische Nutzungsdauer 50 Jahre

  • Gewerbe/Offices: häufig 3 % AfA pro Jahr → 33 Jahre

Das Problem

Standardisierte Pauschalansätze bilden den tatsächlichen Erhaltungszustand eines Gebäudes nur unzureichend ab. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten bewertet die Immobilie dagegen individuell nach ihrem realen baulichen Zustand. Besonders bei älteren Gebäuden (z. B. aus den 1920er-, 1970er- oder 1980er-Jahren) liegt die tatsächliche Restlebensdauer häufig deutlich unter den pauschal angenommenen 40–50 Jahren.

In der Realität ist das Gebäude also weniger wert und hat eine kürzere Restnutzungsdauer.

ABER steuerlich wird es trotzdem über 50 Jahre abgeschrieben (bei Wohngebäuden).

Das entspricht einer Abschreibung von 2%, obwohl bei einer angepassten Restlebensdauer durchaus 5-7% abgeschrieben werden könnten.

Ein konkretes Rechenbeispiel

OHNE RND-Gutachten

Immobilie: Wert 1.000.000€

  • Hiervon entfallen 200.000€ auf das Grundstück

  • hiervon entfallen 800.000€ auf das Gebäude

Relevant ist der Gebäudewert, da nur dieser abgeschrieben werden kann.

Abschreibung (Afa) bei klassischer “Restnutzung” von 50 Jahren:

2% p.a. x 800.000€ = 16.000€

Um diesen Betrag sinkt die Steuerbemessungsgrundlage.

Bei einem Einkommenssteuersatz von 40% entspricht dies:

➜ 4.000€ Steuervorteil

MIT RND-Gutachten

Immobilie: Wert 1.000.000€

  • Hiervon entfallen 200.000€ auf das Grundstück

  • hiervon entfallen 800.000€ auf das Gebäude

Relevant ist der Gebäudewert, da nur dieser abgeschrieben werden kann.

Abschreibung (Afa) bei klassischer “Restnutzung” von 20 Jahren:

5% p.a. x 800.000€ = 40.000€

Um diesen Betrag sinkt die Steuerbemessungsgrundlage.

Bei einem Einkommenssteuersatz von 40% entspricht dies:

16.000€ Steuervorteil

Durch das Gutachten in diesem Beispiel liegen die JÄHRLICHEN Einsparungen bei 12.000€.

Kosten

Ersteinschätzung

Kostenlos

✅Einschätzung zur generellen Machbarkeit

✅Feedback innerhalb von 48 Stunden

✅Basierend auf Grundinformationen

Restnutzungsdauer‑Gutachten Einzelasset

Ab 1.290€

✅ Vor-Ort-Begehung Innen- und Außen (kein Aufschlag)

✅ Sachverständigengutachten nach DIN ISO / IEC 17024

✅Gutachten innerhalb von 14-20 Tagen

✅ Vollständige Dokumentation für Finanzamt & Steuerberater

✅ Indiv. Beratung zur Wirkung & Umsetzung des Gutachten

Restnutzungsdauer‑Gutachten Portfolio

Individuelle Preisgestaltung (Anfrage)

✅ Ab 4 MFH oder gemischten Wohn-/Gewerbeobjekten

✅ Mengenstaffel / Rahmenvertrag für reduzierte Stückpreise

✅ Optionales Portfolio-Reporting (Vergleich der AfA-Effekte, jährliche Liquiditätswirkung, Objekt-Ranking)

✅ Zentrale Projektsteuerung, ein Ansprechpartner, eine Datenübergabe

Für Portfolien erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt und attraktive Mengenrabatte enthält.

Vorgehensweise & Verfügbarkeit

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schnellcheck & Plausibilität Ihrer RND‑Chance basierend auf einigen Basisinformationen

1

Beauftragung & Datenupload

Bequemer Upload relevanter Informationen & Terminierung einer Vor-Ort Besichtigung

2

Besichtigung & Gutachten

Nach der Besichtigung wird das Gutachten nach DIN ISO/IEC 17024 erstellt

3

Begleitung nächster Schritte

Wir helfen bei der Bearbeitung nach Ausstellung des Gutachtens weiter

4

Mit unserem außerordentlichen Partnernetwerk sind wie für Sie bundesweit tätig.

FAQ

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